Definition
Die Wirtschaftsprüfung überprüft die Finanzberichterstattung von Unternehmen auf ihre Richtigkeit und Übereinstimmung mit den geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Dabei wird sichergestellt, dass die Darstellung der Finanzlage durch die Bilanzierung (Ist-Zustand) mit dem Soll-Zustand übereinstimmt. Konkret überprüft eine Wirtschaftsprüfung Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse sowie Lageberichte. Sie wird von Unternehmen mit einem Werkvertrag beauftragt.
Unternehmen müssen eine Wirtschaftsprüfung durchführen lassen, wenn sie zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
• Bilanzsumme von mehr als 4.840.000 €
• Jahresumsatz von über 9.680.000 €
• Mehr als 50 Angestellte
Die Grundlage der Wirtschaftsprüfung richtet sich nach unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen und Normen, die Wirtschaftsprüfer*innen bei ihrer Arbeit beachten müssen. Jedoch haben nicht alle Prüfungen, mit der eine Wirtschaftsprüfung beauftragt wird, einen gesetzlichen Hintergrund. Zu den freiwilligen Prüfungen zählen zum Beispiel Kreditfähigkeitsprüfungen, Insolvenzprüfungen und Prüfungen von börsenrechtlichen Zwischenberichten.
Da Steuerberater*innen und Wirtschaftsprüfer*innen einen ähnlichen Hintergrund haben, werden die Rollen gelegentlich miteinander verwechselt. Im Gegensatz zum Steuerberatern und Steuerberaterinnen erfüllen Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen jedoch auch wirtschaftliche Prüfungs- und Gutachterfunktionen.
Was macht man in der Wirtschaftsprüfung?
Wirtschaftsprüfer*innen haben vor allem die Aufgabe der Prüfungstätigkeit. Sie prüfen jährlich wiederkehrende Abschlüsse von Aktiengesellschaften und großen Unternehmen. Hinzu kommen Sonderprüfungen wie Due Diligence, Depot-, Gründungs, Kreditwürdigkeit-, Unterschlagungs-, Verschmelzung- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Wenn Wirtschaftsprüfer*innen eine ordnungsgemäße Prüfung vorgenommen haben, bestätigen sie durch den Bestätigungsvermerk, dass der Jahresabschluss allen gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Dieser Vermerk ist das abschließende Gesamturteil.
Neben Prüfungstätigkeiten befassen sich Wirtschaftsprüfer*innen unter anderem mit folgenden Bereichen:
• Unternehmensberatung
• Rechtsberatung
• Gutachten
• treuhändische Verwaltung
• Beratung von Mandaten und Mandantinnen
Hinzu kommt der Bereich der Steuerberatung. Zu beachten ist hier, dass die Steuerberatungstätigkeit von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüferinnen in Deutschland gesetzlich eingeschränkt ist und nur in begrenztem Umfang ausgeübt werden darf.
Zu den Berufspflichten von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüferinnen zählen berufswürdiges Verhalten, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit sowie Einhaltung von Berufsethik und Qualitätsstandards.
Wirtschaftsprüfer*innen arbeiten in Wirtschaftsprüfungsunternehmen, bei der Wirtschaftsprüferkammer, genossenschaftlichen Prüfungsverbänden, Steuerberatungsunternehmen sowie Prüfungsstellen der Sparkassen und Giroverbände.