Was ist ein Geschäftsbericht?
Im Geschäftsbericht informieren Unternehmen einmal im Jahr über ihre aktuelle wirtschaftliche Lage und über den Geschäftsverlauf im vorausgegangenen Geschäftsjahr. Der Report wird darüber hinaus dafür genutzt, um die Jahresabschlussbilanz zu erläutern. Er ist das wichtigste Instrument der Kapitalmarktkommunikation und wird vor allem von Aktiengesellschaften erstellt, um Investoren und Investorinnen über die Geschäftslage auf dem Laufenden zu halten. Der Geschäftsbericht ist dementsprechend von großer Bedeutung für die Finanzkommunikation von börsennotierten Unternehmen. Nur mithilfe des Berichts können Investoren und Investorinnen eine realistische Einschätzung des Wertes eines Unternehmens vornehmen. Beim Erstellen des Berichts sollten Unternehmen darauf achten, dass die Finanzdaten gut strukturiert und verständlich aufbereitet sind, damit Investoren und Investorinnen einen schnellen Überblick über wichtige Kennzahlen erhalten können. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Geschäftsbericht rechtzeitig erstellt und publiziert wird, um Investoren und Investorinnen genügend Zeit für die Bewertung zu geben.
Welche Inhalte muss ein Geschäftsbericht enthalten?
Eine Verpflichtung für das Erstellen eines Geschäftsberichtes gibt es nach Handelsgesetzbuch (HGB) nicht. Auch bezüglich der Inhalte gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben. Normalerweise nutzen Unternehmen den Geschäftsbericht, um die gesetzlichen Offenlegungsvorschriften zu erfüllen. Der Pflichtteil gemäß §§ 325–329 HGB, der hierzu erfüllt werden muss, besteht aus folgenden Teilen:
1. Lagebericht
Der Lagebericht ist kein Bestandteil des Jahresabschlusses, sondern ein eigenständiges Rechnungslegungsinstrument, das nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB parallel zum Jahresabschluss besteht. Im Gegensatz zum Jahresabschluss orientiert sich der Lagebericht nicht explizit an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Der Lagebericht ist für mittlere und große Kapitalgesellschaften verpflichtend und soll ein möglichst akkurates Bild der aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Unternehmen vermitteln.
Ein Lagebericht umfasst nicht nur finanzielle Aspekte, sondern auch qualitative Informationen und Ausblicke auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens. Durch seine erläuternde Funktion bietet er eine umfassendere Sicht auf die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens im Vergleich zum reinen Jahresabschluss. In der Praxis handelt es sich beim Lagebericht um ein grundlegendes Mittel zur Informationsübermittlung, sowohl an die Unternehmensleitung als auch an Dritte.
Die gesetzlichen Anforderungen an den Lagebericht finden sich im HGB. Für Einzelunternehmen sind diese in § 289 HGB und für Konzerne in § 315 HGB festgelegt. Für die Aufstellungspflichten sind § 264 HGB beziehungsweise § 290 HGB die Grundlage. Bei mittelgroßen und großen GmbHs muss die Aufstellung innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres erfolgen. Für Konzerne gilt dagegen eine Frist von fünf Monaten. Kapitalmarktorientierte Unternehmen nach § 325 Abs. 4 HGB haben eine verkürzte Frist von vier Monaten. Wie der Jahresabschluss unterliegt auch der Lagebericht der gesetzlichen Prüfungspflicht durch Abschlussprüfer*innen.
2. Bestätigungsvermerk von Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüferinnen
Im Rahmen dieses Vermerks bestätigt der Wirtschaftsprüfer oder die Wirtschaftsprüferin die Richtigkeit des Lageberichts, einschließlich der korrekten Darstellung sowohl der vergangenen als auch der prognostizierten Entwicklung.
3. Jahresabschluss
Der Jahresabschluss, der zum Ende eines Geschäftsjahres erstellt wird, zeigt, wie das Unternehmen in den zwölf vorausgegangenen Monaten gewirtschaftet hat. Er enthält die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die Geldflussrechnung und die Eigenkapitalentwicklung.
4. Bericht des Aufsichtsrats
Hier berichtet der Aufsichtsrat darüber, wie unter anderem der Lagebericht und der Jahresabschluss geprüft wurden und bestätigt die Ergebnisse. In Aktiengesellschaften muss dieser Teil in den Geschäftsbericht.
5. Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex
In dieser Erklärung muss das Einhalten des "Deutschen Corporate Governance Kodex“, einem Regelwerk für Vorstände und Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen, dargelegt werden.
Die meisten Unternehmen machen darüber hinaus freiwillige Angaben, um möglichst große Transparenz gegenüber den Aktionären und Aktionärinnen zu schaffen. Zu den freiwilligen Angaben gehören beispielsweise der Aktionärsbrief, finanzielle Kennzahlen, der Sozialbericht, der Umweltbericht und die Segmentberichterstattung.
Geschäftsbericht erstellen in neun einfachen Schritten
Die Erstellung des Geschäftsberichts kann angesichts seines Umfangs eine herausfordernde Aufgabe sein. Hat man jedoch eine klare Vorstellung vom Endresultat und unterteilt den Erstellungsprozess in viele kleine Schritte, wird die Anfertigung erheblich erleichtert.
Die relevanten Schritte für einen erfolgreichen Prozess sind die folgenden:
1. Detaillierten Plan erstellen
Ein detaillierter Plan ist für die Anfertigung des Geschäftsberichtes mit klaren Timings und Deadlines für die involvierten Stakeholder unverzichtbar. Die Zuweisung von Aufgaben an interne Mitarbeitende oder externe Dienstleistende stellt sicher, dass der Prozess reibungslos verläuft.
2. Daten sammeln
Die Grundlage für einen überzeugenden Geschäftsbericht bildet die sorgfältige Sammlung von relevanten Finanzdaten, Marketinganalysen und Vertriebsinformationen.
3. Daten analysieren und strukturieren
Nach dem Sammeln der Daten sollten diese strukturiert und eingehend analysiert werden. Dies ist essentiell, um Erkenntnisse zu gewinnen, die Ergebnisse in einer klaren und verständlichen Form präsentieren zu können und einen tieferen Einblick in die Leistung des Unternehmens zu ermöglichen.
4. Struktur festlegen
Im Anschluss an die Aufbereitung der Daten kann die Struktur des Berichts erstellt werden. Diese ist wichtig, damit alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und der Leser oder die Leserin den bestmöglichen Überblick über die Situation des Unternehmens bekommt.
5. Format auswählen
Zusätzlich zur Strukturierung sollte frühzeitig entschieden werden, in welchem Format der Bericht herausgegeben werden soll, damit der Aufbau des Berichts zum gewählten Medium passt. Traditionell wird der Geschäftsbericht als Printerzeugnis erstellt. Zielgruppenabhängig können sich Unternehmen heutzutage auch für eine digitale Variante entscheiden oder diese als Ergänzung zur gedruckten Version beifügen.
6. Design-Richtlinien erstellen
Anknüpfend an die Struktur und das Format des Dokuments können Design-Guidelines entwickelt werden, die eine klare Orientierung für die Gestaltung der Seiten bieten und für ein stimmiges Gesamtbild sorgen.
7. Erstellung der Inhalte
Nachdem Verantwortlichkeiten und Timelines geklärt, Daten gesammelt und analysiert sowie Struktur, Format und Design-Richtlinien festgelegt sind, kann mit der Erstellung der eigentlichen Inhalte begonnen werden. Zusätzlich zur Aufbereitung der Daten in Tabellen, Graphen und Diagrammen müssen Texte erstellt werden, die die gewonnenen Erkenntnisse erläutern und die Zahlen zum Leben erwecken.
8. Redaktionelle Überarbeitung
Im Anschluss muss der Geschäftsbericht überprüft werden, um sicherzustellen, dass er klar, präzise und ansprechend formuliert ist. Zudem muss auf Grammatik und Rechtschreibung korrekturgelesen werden.
9. Finalisierung und Veröffentlichung
Nach abschließender Überarbeitung und der finalen Gestaltung kann der Bericht gedruckt und/oder digital veröffentlicht werden. Die Distribution kann dann beispielsweise über die unternehmenseigene Webseite oder per Post geschehen.